Lexikon Rechtsschutzversicherung
Gerichtskosten
Gerichtskosten
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung werden die Gerichtskosten vollständig übernommen.
Sie berechnen sich aus der Summe der Gebühren und Auslagen. Die Gebühren orientieren sich an der Höhe des Streitwerts. Zu den Auslagen zählen unter anderem die Entschädigungen für eventuell vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher oder die eigenen Anfahrtskosten zu einem ausländischen Gericht.
Gerichtskosten, die der Versicherungsnehmer in Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren in Form von auferlegten Geldstrafen oder Bußen bezahlen muss, um beispielsweise die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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