Lexikon Rechtsschutzversicherung
Gerichtsstand
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand bezeichnet den Ort, an dem das zuständige Gericht eine gerichtliche Auseinandersetzung verhandelt.
Die Wahl des Gerichtsortes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Normalfall liegt er in dem Bezirk, in dem der Beklagte wohnhaft ist, seine gewerbliche Niederlassung besitzt oder in dem das Grundstück liegt, das Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung ist.
Sofern es sich um die rechtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen handelt, kann der Sitz des Gerichtsstand an den Ort gelegt werden, an dem die Handlung erfolgte, die zur Forderung nach Entschädigung geführt hat. Bei der Verhandlung von Strafsachen ist der Bezirk zuständig, in dem die Straftat begangen wurde. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Verfahren am Wohnsitz des Angeklagten einzuleiten.
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