Lexikon Rechtsschutzversicherung

Gnadenverfahren

Gnadenverfahren

Mithilfe eines sogenannten Gnadenverfahrens soll der Erlass oder die Minderung einer rechtskräftigen Geld- oder Freiheitsstrafe erreicht werden.

Beim Bestehen einer gültigen Eintrittspflicht der Versicherung in dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, das die Geldbuße oder Geldstrafe nach sich gezogen hat, besteht Rechtsschutz. Dies gilt allerdings nur wenn die zu leistende Summe den Wert von 250 € überschreitet.


Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich