Lexikon Rechtsschutzversicherung
Gnadenverfahren
Gnadenverfahren
Mithilfe eines sogenannten Gnadenverfahrens soll der Erlass oder die Minderung einer rechtskräftigen Geld- oder Freiheitsstrafe erreicht werden.
Beim Bestehen einer gültigen Eintrittspflicht der Versicherung in dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, das die Geldbuße oder Geldstrafe nach sich gezogen hat, besteht Rechtsschutz. Dies gilt allerdings nur wenn die zu leistende Summe den Wert von 250 € überschreitet.
Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich

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