Lexikon Rechtsschutzversicherung
Instanz
Instanz
Die einzelnen Abstufungen eines Gerichtsverfahrens bezeichnet man als Instanzen.
In Deutschland gibt es vier verschiedene Gerichtsinstanzen:
- Amtsgericht
- Landgericht
- Oberlandesgericht und
- Bundesgerichtshof
Die Wahl der ersten Instanz erfolgt dabei abhängig von der Höhe des Streitwerts bzw. der Art der Straftat.
Durch Berufung, Revision oder Beschwerde hat man die Möglichkeit das Urteil einer Instanz durch die Nächsthöhere überprüfen zu lassen.
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