Lexikon Rechtsschutzversicherung

Korrespondenzanwalt (Verkehrsanwalt)

Korrespondenzanwalt (Verkehrsanwalt)

Unter einem Korrespondenzanwalt versteht man einen Anwalt, der den Schriftverkehr zwischen dem Versicherungsnehmer und dem eigentlich für den Rechtsschutzfall zuständigen Anwalt erledigt.

In der Regel kommt er immer dann zum Einsatz, wenn der Prozess aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen an einem Gerichtsort im In- oder Ausland geführt werden muss, der nicht im Gerichtsbezirk des Mandanten liegt.
Die Kosten für einen Korrespondenzanwalt werden allerdings nur dann übernommen, wenn der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt lebt.