Lexikon Rechtsschutzversicherung
Leistungsumfang
Leistungsumfang
Sofern die Leistungspflicht des Versicherers eindeutig gegeben ist, werden im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Kosten übernommen bzw. vorgestreckt, die eine Durchsetzung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers gewährleisten.
Die Höhe der im Rechtsschutzvertrag festgelegten Deckungssumme darf dabei nicht überschritten werden.
Die wichtigsten im Leistungsumfang enthaltenen Gebühren sind dabei die Anwalts- und Gerichtskosten, die Kosten für vom Gericht herangezogene Gutachter, Sachverständige und Zeugen, Strafkautionen, sowie die Kosten der gegnerischen Prozesspartei, sofern sie der Versicherungsnehmer aufgrund eines verlorenen Prozesses übernehmen muss.
Straf- und Bußgelder werden grundsätzlich nicht erstattet.
Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich

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