Lexikon Rechtsschutzversicherung

Mandant

Mandant

Als Mandant bezeichnet man den Kunden von rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen, z. B. Rechtsanwalt oder Steuerberater.

 

Der Vertrag der zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandant geschlossen wird, nennt man auch Dienstvertrag.