Lexikon Rechtsschutzversicherung

Nebenklage

Nebenklage

Eine Nebenklage gibt dem Geschädigten in einem Strafverfahren die Möglichkeit neben dem Staatsanwalt als zusätzlicher Ankläger aufzutreten und sich damit aktiv am Verfahren zu beteiligen. Die Kosten für eine Nebenklage, die gegen den Versicherungsnehmer eingereicht wurde, werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen, falls der Beklagte vom Gericht zur Erstattung der Kosten verpflichtet wurde. Reicht der Versicherungsnehmer selbst Nebenklage ein, so muss er dafür aufkommen.


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