Lexikon Rechtsschutzversicherung
Obliegenheiten
Obliegenheiten
Unter einer Obliegenheit versteht man Verhaltensanforderungen an den Versicherten, die ihm auf Basis des zugrunde liegenden Rechtsschutzvertrages auferlegt werden.
Man unterscheidet zwischen Obliegenheiten, die vor oder nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles zu beachten sind.
Dem Versicherungsnehmer wird auferlegt, jede Erweiterung bzw. Änderung des versicherten Risikos, insbesondere wenn es eine Gefahrerhöhung für die Rechtsschutzversicherung darstellt, sofort mitzuteilen.
Darüber hinaus muss die Versicherung ab dem Zeitpunkt, an dem ein Versicherungsfall eingetreten ist, unverzüglich verständigt und in vollem Umfang über den Vorfall aufgeklärt werden.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die Obliegenheiten einzuhalten.
Werden Sie verletzt, kann von Seiten der Versicherungsgesellschaft zwar kein Schadenersatz gefordert werden, aber sie hat das Recht den Rechtsschutzvertrag unverzüglich aufzuheben oder die Leistungen erheblich einzuschränken.
Siehe auch: Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung und Obliegenheiten in der Lebensversicherung.

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