Lexikon Rechtsschutzversicherung

Privat- und Berufsrechtsschutz

Privat- und Berufsrechtsschutz

Im Rahmen des Privat- und Berufsrechtsschutzes sind Rechtsschutzfälle aus dem privaten und beruflichen Leben versichert.

Er beinhaltet Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts- RechtsschutzVerwaltungsrechtsschutz in VerkehrssachenDisziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht.

Mitversichert sind der Lebens- oder Ehepartner und minderjährige Kinder. Bei volljährigen Kindern variiert die maximale Altersgrenze von Gesellschaft zu Gesellschaft. Sie dürfen jedoch nicht verheiratet sein und noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Voraussetzung für den Abschluss eines Privat- und Berufsrechtsschutzes ist, dass der Versicherungsnehmer keiner gewerblichen, freiberuflichen oder anderen selbstständigen Tätigkeit nachgeht.


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