Lexikon Rechtsschutzversicherung

Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutz

Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutz

Zusätzlich zu Rechtsangelegenheiten des Berufs- und Arbeitslebens, ist im Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutz auch noch der Verkehrsbereich mitversichert.

Er beinhaltet Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts- Rechtsschutz, Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht.

Im Verkehrsbereich ist der Versicherungsnehmer als Halter oder Eigentümer jedes auf ihn zugelassen Fahrzeugs oder als temporärer Mieter von Kraftfahrzeugen und Anhängern versichert. Auch bei nicht auf ihn zugelassenen Fahrzeugen oder als Teilnehmer im Straßenverkehr zu Fuß, mit dem Rad oder als Fahrgast besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen.
Als mitversichert gelten der Lebens- oder Ehepartner und die minderjährigen Kinder. Dies gilt bis zu einer bestimmten Altersgrenze, die von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren kann, auch für volljährige und unverheiratete Kinder, die noch nicht im Berufsleben stehen.

Um einen Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutz abschließen zu können, darf keine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden.