Lexikon Rechtsschutzversicherung
Rechtsmittel
Rechtsmittel
Unter Rechtmitteln versteht man alle Maßnahmen, die dazu genutzt werden können, gerichtliche oder behördliche Urteile überprüfen zu lassen. Im Normalfall übernimmt dies die nächst höhere Instanz.
Zu den gängigsten Rechtsmitteln gehören Berufung, Einspruch, Revision und Widerspruch. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für diese weiterführenden Schritte in einem Rechtsschutzfall unabhängig von der Instanz.
Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich

Jetzt bookmarken: