Lexikon Rechtsschutzversicherung
Risikoausschluss
Risikoausschluss
Risikoausschlüsse werden von der Rechtsschutzversicherung festgelegt, um die Versicherungsbeiträge für die Kunden von vorne herein auf einem erschwinglichen Niveau zu halten.
Dabei unterscheidet man zwischen allgemeinen und besonderen Ausschlüssen.
Allgemein ausgeschlossen werden unter anderem folgende Risikobereiche:
- Schadenersatz
- Baurisiko
- Enteignung
- Flurbereinigung
- Höhere Gewalt (kriegerische Ereignisse oder Unruhen, Umweltkatastrophen)
- Besondere Rechtsgebiete (z.B. Kartellrechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten im Recht der Handelsgesellschaften/Familien- und Erbrecht/, Konkurs- und Vergleichsverfahren, Insolvenzverfahren gegenüber Versicherten)
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Vorsätzlich verursachte Rechtsschutzfälle
- Streitigkeiten um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte
Besondere Ausschlüsse regeln die Kombination bestimmter Vertragsarten. So ist zum Beispiel das Verkehrsrisiko im Rahmen eines reinen Privatrechtsschutzes nicht automatisch eingeschlossen, sondern nur zusätzlich versicherbar.

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