Lexikon Rechtsschutzversicherung
Schadenersatz- Rechtsschutz
Schadenersatz- Rechtsschutz
Mit Hilfe des Schadenersatz- Rechtsschutzes können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Ausgenommen ist die Durchsetzung von Schadenersatz, der aus der Verletzung eines Vertrages oder von dinglichen Rechten an einem Grundstück oder Gebäude(teil) resultiert. Diese Bereiche sind im Rahmen des Vertrags- und Sachenrechtsschutzes bzw. des Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes abgesichert.
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist ebenfalls kein Bestandteil dieser Leistungsart, sondern wird durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

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