Lexikon Rechtsschutzversicherung

Schadenmeldung

Schadenmeldung

Ab dem Zeitpunkt der Schadenmeldung ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Rechtsschutzversicherung umfassend und wahrheitsgemäß über den zugrunde liegenden Rechtsschutzfall zu informieren.

Andernfalls liegt eine Verletzung der Obliegenheiten vor, die die Gesellschaft dazu berechtigt ihrer Leistungspflicht nicht oder nur teilweise nachzugehen.

Wenn ein Schaden mehr als drei Jahre nach Kündigung des Rechtsschutzvertrages gemeldet wird, besteht keine Deckung mehr.