Lexikon Rechtsschutzversicherung

Scheidungsrechtsschutz

Scheidungsrechtsschutz

Der Scheidungsrechtsschutz übernimmt alle Gerichts- und Anwaltskosten, die durch eine Scheidung auf den Versicherungsnehmer zukommen. Streitigkeiten bezüglich des Unterhalts sind ebenfalls häufig mitversichert.

Rechtsschutz bei Ehescheidungen wird nur von wenigen Rechtsschutzgesellschaften angeboten. In der Regel muss zwischen dem Abschluss des Vertrages und einer Scheidung eine Zeitspanne von mindestens drei Jahren liegen. Zu der verhältnismäßig langen Wartezeit kommt zudem oftmals eine festgelegte, über dem Durchschnitt liegende Selbstbeteiligung.


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