Lexikon Rechtsschutzversicherung
Scheidungsrechtsschutz
Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten ist neben dem Stichentscheid eine der beiden Möglichkeiten, um die Weigerung der Versicherung, die Kostendeckungszusage zu erteilen, noch einmal überprüfen und gegebenenfalls revidieren zu lassen. Dies muss innerhalb einer festgelegten Frist nach Zustellung des Bescheides geschehen, auf die der Versicherungsnehmer ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Beim Schiedsgutachten entscheidet ein von der Versicherung gestellter Rechtsanwalt, ob die Ablehnung der Gesellschaft aufrechterhalten werden kann.
Das in einem solchen Verfahren erreichte Ergebnis ist sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Gesellschaft bindend und nicht erneut anfechtbar.
Unabhängig vom Ausgang des Schiedsgutachtens ist es die Aufgabe der Versicherung für die anfallenden Kosten aufzukommen.
Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich

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