Lexikon Rechtsschutzversicherung
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Unter einer Selbstbeteiligung versteht man die Summe, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen muss.
Dabei kann es sich um einen prozentualen Wert oder einen festen Beitrag handeln, der beim Abschluss des Rechtsschutzvertrages vom Versicherungsnehmer festgelegt wird.
In der Rechtsschutzversicherung lohnt es sich oftmals eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen, da sich die Beiträge auf diese Weise erheblich senken lassen.
Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich

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