Lexikon Rechtsschutzversicherung

Sozialgerichts- Rechtsschutz

Sozialgerichts- Rechtsschutz

Der Sozialgerichts- Rechtsschutz stellt sicher, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers vor deutschen Sozialgerichten gewährleistet ist.

Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten mit den gesetzlichen Sozialversicherungen, den Kindergeld- oder Mutterschutzgesetzen oder die Durchsetzung von Ansprüchen auf berufliche Fort- und Weiterbildung.

Der Sozialgerichts-Rechtschutz ist Bestandteil des Privat- (Verkehrs-) und Berufsrechtschutzes.


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