Lexikon Rechtsschutzversicherung

Spätschaden

Spätschaden

Unter einem Spätschaden versteht man einen Versicherungsfall, der sich weit früher ereignet hat, als die eigentliche Schadenmeldung erfolgte.
In der Regel wird die Gesellschaft frühestens in dem auf dem Schadeneintritt folgenden Kalenderjahr informiert.

Dies lässt sich im Normalfall damit erklären, dass in gewissen Leistungsarten wie zum Beispiel dem Steuer- Rechtsschutz Versicherungsschutz ausschließlich für Auseinandersetzungen vor Gericht gilt.
Da die Klageerhebung aber zwangsläufig nach dem Eintritt der Versicherungsfalles erfolgt, kommt es zur Verzögerung bei der Meldung des Schadens an die Versicherung.