Lexikon Rechtsschutzversicherung

Stichentscheid

Stichentscheid

Der Stichentscheid ist neben dem Schiedsgutachten eine der beiden Möglichkeiten, um die Weigerung der Versicherung, die Kostendeckungszusage zu erteilen, noch einmal überprüfen und gegebenenfalls revidieren zu lassen. Dies muss innerhalb einer festgelegten Frist nach Zustellung des Bescheides geschehen, auf die der Versicherungsnehmer ausdrücklich hingewiesen werden muss.

Beim Stichentscheid beurteilt ein vom Versicherungsnehmer selbst bestimmter Rechtsanwalt, ob die Ablehnung der Gesellschaft aufrechterhalten werden kann. Das Ergebnis ist sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Gesellschaft bindend und nicht erneut anfechtbar.

Unabhängig vom Ausgang des Stichentscheids ist es die Aufgabe der Versicherung für die anfallenden Kosten aufzukommen.


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