Lexikon Rechtsschutzversicherung

Strafkaution

Strafkaution

Von Strafverfolgungsmaßnahmen kann der Versicherungsnehmer vorübergehend verschont werden, wenn eine Strafkaution in Form eines Geldbeitrages hinterlegt wird.

Die Rechtsschutzversicherung stellt die Kaution in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung, das vom Versicherungsnehmer in vollem Unfang zurückerstattet werden muss.

Ihre maximale Höhe kann je nach Gesellschaft variieren. Wenn in einem Rechtsschutzfall Strafkautionen für mehr als eine mitversicherte Person erforderlich werden, wird von der Versicherung dennoch nicht mehr als der in der Versicherungspolice festgelegte Kautionsbetrags zur Verfügung gestellt.


Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich