Lexikon Rechtsschutzversicherung

Strafrechtsschutz

Strafrechtsschutz

Im Strafrechtsschutz ist ausschließlich die Verteidigung des Versicherungsnehmers im Rahmen eines Strafverfahrens beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung versichert. Von Bedeutung ist er besonders im Verkehrsbereich. Er hilft bei verkehrsrechtlichen Straftaten wie Trunkenheit am Steuer oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens bei fahrlässig, nicht aber bei vorsätzlichen begangenen Straftaten. Sofern sich bei Gericht ein Vorsatz herausstellten oder bestätigen sollte, wird der Versicherungsschutz rückwirkend entzogen.

Die Verteidigung bei steuerrechtlichen Straftaten ist ausgeschlossen, da von vorne herein von einer vorsätzlichen Tat ausgegangen wird.