Lexikon Rechtsschutzversicherung

Verjährung

Verjährung

Auch berechtigte Ansprüche an die Rechtsschutzversicherung verjähren nach einem bestimmten Zeitraum.

Während die Frist vor dem 01.01.2008 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei zwei Jahren lag, gilt seit diesem Zeitpunkt entsprechend den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches eine Verjährungsfrist von nunmehr drei Jahren.

Die Frist setzt erst dann ein, wenn der Versicherungsnehmer nach der Meldung des Versicherungsfalls eine schriftliche Mitteilung bezüglich der Kostendeckung von der Rechtsschutzgesellschaft erhalten hat. Solange bezeichnet man die Verjährung als gehemmt.


Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich