Lexikon Rechtsschutzversicherung
Verkehrs-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
In Anbetracht der Tatsache, dass Streitigkeiten im Verkehrsbereich sehr kompliziert sein können, ist der Verkehrsrechtsschutz eine sinnvolle Ergänzung zur Autoversicherung, da er beispielsweise die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die der Versicherungsnehmer an seinen Unfallgegner haben könnte, gewährleistet.
Insgesamt umfasst er Schadenersatz-Rechtsschutz, Vertrags- und Sachen- Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz.
Im Verkehrsrechtsschutz ist der Versicherungsnehmer in allen den Verkehr betreffenden Bereichen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von auf ihn zugelassenen oder vorübergehend gemieteten Fahrzeugen versichert. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch in seiner Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast im öffentlichen Straßenverkehr.

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