Lexikon Rechtsschutzversicherung
Versicherungsfall
Versicherungsfall
Voraussetzung für die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft ist der Eintritt eines Versicherungsfalles, der im Rahmen des Rechtsschutzvertrages des Versicherungsnehmers versichert ist.
Dazu wird zunächst geprüft, ob der Versicherungsfall innerhalb des versicherten Zeitraumes liegt. Sofern für eine bestimmte Leistungsart eine Wartezeit vereinbart wurde, so besteht Versicherungsschutz erst nach dem Ablauf dieser Zeitspanne. Versicherungsfälle, die nach Ablauf der Vertragsdauer eingetreten sind, sind selbstverständlich nicht mitversichert.
Darüber hinaus wird Versicherungsschutz nur dann gewährt, wenn der Versicherungsfall nicht vorsätzlich begangen wurde und nicht unter die allgemeinen oder besonderen Risikoausschlüsse fällt.

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