Lexikon Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschein (Versicherungspolice)
Versicherungsschein (Versicherungspolice)
Der Versicherungsschein ist die Beweisurkunde für das Bestehen einer gültigen Rechtsschutzversicherung. Sie wird auch Versicherungspolice genannt.
Im Versicherungsschein werden die Leistungen, die im Versicherungsantrag angefordert werden, bestätigt. Eventuelle Abweichungen zum Antrag sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von der Gesellschaft besonders gekennzeichnet wurden und innerhalb eines Monats nach Zugang der Police nicht vom Versicherungsnehmer widerrufen werden (§ 5 VVG).

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