Lexikon Rechtsschutzversicherung

Vertragsdauer

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer bezeichnet den Zeitraum, zwischen dem im Versicherungsschein genannten Vertragsbeginn bis zum Ablauf des Rechtsschutzvertrages.

Rechtsschutzverträge können für ein Jahr, aber auch für drei oder fünf Jahre abgeschlossen werden. Wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

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