Lexikon Rechtsschutzversicherung
Wagniswegfall
Wagniswegfall
Als Wagnis bezeichnet man die im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages versicherten Risiken wie zum Beispiel das versicherte Fahrzeug im Verkehrs-Rechtsschutz.
Ein Wagniswegfall bedeutet demnach, dass das versicherte Objekt (z.B. Fahrzeug) oder auch das versicherte Interesse nicht mehr vorhanden sind. Aus diesem Grund muss die Rechtsschutzversicherung ihrer Leistungspflicht nicht mehr nachkommen.
Der Rechtsschutzvertrag ist damit beendet, es sei denn, es sind darüber hinaus noch weitere Risiken miteingeschlossen.
Wird ein Fahrzeug durch ein neues ersetzt oder die Wohnung gewechselt, so geht der Versicherungsschutz automatisch auf das neue Objekt über.
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