Lexikon Rechtsschutzversicherung

Wartezeit

Wartezeit

In der Rechtsschutzversicherung wurde für einige Leistungen eine Wartezeit von drei Monaten festgelegt, um zu verhindern, dass Rechtsschutzverträge abgeschlossen werden, nachdem ein Rechtsschutzfall eingetreten ist.

Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Eintritt des Versicherungsschutzes.

Eine Wartezeit besteht beim Arbeits- Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts- Rechtsschutz und dem Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen.


Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich