Lexikon Rechtsschutzversicherung
Zwangsvollstreckungskosten
Zwangsvollstreckungskosten
Alle Kosten, die zur zwangsweisen Vollsteckung von Urteilen oder notariell festgestellten Rechtsansprüchen, aufzuwenden sind, bezeichnet man als Zwangsvollstreckungskosten.
Dazu gehören die Kosten für den Rechtsanwalt, das Gericht und den Gerichtsvollzieher.
Je Vollstreckungstitel, der die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung darstellt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung sämtliche Vollstreckungskosten für jeweils drei Anträge auf Vollstreckung oder deren Abwehr. Sofern eine Vollstreckung erst fünf Jahre nach einem rechtskräftigen Vollstreckungstitel eingeleitet wurde, besteht allerdings kein Rechtsschutz mehr.

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