Lexikon Rentenversicherung
Altersarmut

Altersarmut

Verschämte Altersarmut bezeichnet die finanziellen Verhältnisse von älteren Menschen, deren Rente zu gering ist, um die Lebenshaltungskosten abzudecken und die den Weg zum Sozialamt vermeiden.

Die Grundsicherung - eine neue Sozialleistung seit dem 01. Januar 2003 - fängt diese Situation ab. Die Grundsicherung ist eine beitragsunabhängige Leistung, die jeder beantragen kann, der älter als 65 oder dauerhaft erwerbsgemindert ist.

Das Einkommen der Kinder und/oder Eltern wird erst oberhalb eines Freibetrages in Höhe von 100.000 Euro (bei Kindern jeweils einzeln, bei den Eltern gemeinschaftlich) berücksichtigt.