Lexikon Rentenversicherung
Alterseinkünftegesetz
Alterseinkünftegesetz
Seit dem 01.01.2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen- und Bezügen.
Die entscheidende Änderung ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Einkommenssteuer befreit sind, dafür die späteren Renteneinnahmen – unter Berücksichtigung der Freibeträge - voll besteuert werden.
Es gibt eine Übergangsphase von 35 Jahren, um Benachteiligungen auszuschließen, d.h. dass im Jahr 2040 der Wechsel komplett abgeschlossen ist.
Auslöser für die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung ist ein Urteil vom 06. März 2002 beim Bundesverfassungsgericht. Ziel war es die Besteuerung von Renten an die von Pensionen anzugleichen, die zu diesem Zeitpunkt bereits nachgelagert besteuert wurden.

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