Lexikon Rentenversicherung
Altersgrenzen-Anpassungsgesetz

Altersgrenzen-Anpassungsgesetz

Das Gesetz zur Altersgrenzenanpassung trat zum 01.01.2008 in Kraft. Ziel ist es die Altersgrenze an die demografische Entwicklung anzupassen und somit eine bessere Finanzierungsgrundlage für die gesetzliche Rentenversicherung zu bilden.

Die Regelaltersgrenze wird stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Die Anhebung der Regelaltersgrenze beginnt für alle, die im Jahr 1947 geboren sind. Für diesen Jahrgang beginnt die Rente mit 65 Jahren und einem Monat. Für jedes weitere Geburtsjahr gibt es einen Monat mehr bis zum Jahr 2024.  Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Anhebung in Zwei-Monats-Schritten. Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt für alle die Regelaltersgrenze 67 Jahre.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Höhe von 0,3% der Regelaltersrente in Kauf nehmen.

Alle Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren können ebenfalls abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen