Lexikon Rentenversicherung
Altersteilzeit
Altersteilzeit
Eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Altersteilzeit ermöglicht dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Der Arbeitnehmer kann Altersteilzeit beantragen, sofern er:
- das 55. Lebensjahr vollendet hat
- innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Kalendertage (ca. 3 Jahre) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne des SGB III gestanden hat
- fünf Jahre im Beschäftigungsverhältnis gestanden hat
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers monatlich 400 Euro übersteigt. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld, sowie seit dem 01. Januar 2005 Arbeitslosengeld II, sind gleichgesetzt.
Es gibt zwei Modelle der Altersteilzeit:
Blockmodell: In der ersten Hälfte des Arbeitsteilzeitverhältnisses arbeitet der Arbeitnehmer in vollem Umfang, in der zweiten Hälfte ist er freigestellt.
Teilzeitmodell: Die Arbeitszeit wird während der Dauer des Arbeitsteilzeitverhältnisses um 50% reduziert.

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