Lexikon Rentenversicherung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich je zur Hälfte. Die Teilzahlungen werden als Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bezeichnet.
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9 Prozent. Auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen je 9,95 Prozent.

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