Lexikon Rentenversicherung
Arbeitgeberanteil

Arbeitgeberanteil

Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich je zur Hälfte. Die Teilzahlungen werden als Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bezeichnet.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9 Prozent. Auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen je 9,95 Prozent.