Lexikon Rentenversicherung
Arbeitnehmeranteil
Arbeitnehmeranteil
Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen.
Zur Zeit beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent. Somit fallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,95 Prozent.

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