Lexikon Rentenversicherung
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt setzt sich aus allen Einnahmen zusammen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Dazu gehören neben dem Gehalt u.a. Familienzuschläge, Tantiemen, Urlaubs- und Weihnachtsgelder und Überstundenvergütungen.
Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist maßgebend für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern.

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