Lexikon Rentenversicherung
Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt setzt sich aus allen Einnahmen zusammen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Dazu gehören neben dem Gehalt u.a. Familienzuschläge, Tantiemen, Urlaubs- und Weihnachtsgelder und Überstundenvergütungen.

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist maßgebend für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern.