Lexikon Rentenversicherung
Aufgeschobene Rentenversicherung
Aufgeschobene Rentenversicherung
In der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die gewünschte Rente bzw. die Kapitalauszahlungssumme durch regelmäßige Zahlungen über einen festgelegten Zeitraum angespart.
Der Versicherungsnehmer hat vor Ende der Aufschubzeit die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung (Kapitalwahlrecht).
Wird die einmalige Kapitalabfindung gewählt, sollte die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren erfolgen und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betragen. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Ertragsanteils versteuert. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Ertragsanteil voll versteuert.

Jetzt bookmarken: