Lexikon Rentenversicherung
Aufschubzeit

Aufschubzeit

Der Begriff Aufschubzeit kommt aus der aufgeschobenen Rentenversicherung und ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der ersten Rentenzahlung.

In der Aufschubzeit wird die gewünschte Rente bzw. das Kapital durch die  eingezahlten Beiträge (Sparanteil) des Versicherungsnehmers und die  Gewinnausschüttung des Versicherers angespart.

In der sofortbeginnenden Rente gibt es keine Aufschubzeit. Der Versicherungsbeginn und die Auszahlung der Rente ist derselbe Termin.