Lexikon Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich der zu leistende Höchstbeitrag nach der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze,die jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt wird.

Diese liegt im Kalenderjahr 2012 bei einem Monatseinkommen von 5.600 € (West) bzw. 4.800 € (Ost).

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird anhand des Bruttogehaltes - maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze - berechnet.