Lexikon Rentenversicherung
Beitragsrückgewähr

Beitragsrückgewähr

Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleistung der privaten Rentenversicherung.

Verstirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit, d. h. vor Rentenbeginn kann eine Rückzahlung der Beiträge und der Überschüsse vereinbart werden.