Lexikon Rentenversicherung
Beitragsrückgewähr
Beitragsrückgewähr
Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleistung der privaten Rentenversicherung.
Verstirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit, d. h. vor Rentenbeginn kann eine Rückzahlung der Beiträge und der Überschüsse vereinbart werden.

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