Lexikon Rentenversicherung
Beitragssatz
Beitragssatz
Als Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung muss ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoeinkommens entrichtet werden. Dieser beträgt im Jahr 2011 19,9 Prozent.
Der Höchstsatz orientiert sich an der zum Jahresbeginn festgelegten Beitragsbemessungsgrenze.

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