Lexikon Rentenversicherung
betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule der Altersversorgung und eine Möglichkeit, die gesetzliche Rentenversicherung durch Sparbeiträge zu ergänzen. Sie kann vom Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer finanziert werden.

Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Bruttoeinkommens in eine Form der betrieblichen Altersvorsorge zu investieren.

 

Die investierten Beiträge (Direktversicherung und Pensionskassen) sind jährlich bis max. 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 Euro steuerfrei. Des weiteren sind die Beiträge von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Der Arbeitgeber wiederum profitiert von Ersparnissen bei den Sozialabgaben.

Es existieren fünf unterschiedliche Durchführungswege:

 

Eine ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Altersvorsorge bezeichnet man als Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei z.B. auf einen Teil seines Weihnachtsgeldes zugunsten der Altersvorsorge. Auch diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist steuerbegünstigt. Die Beiträge sind bis einschließlich 2008 von der Sozialversicherungspflicht befreit.