Lexikon Rentenversicherung
Bundesbeteiligung
Bundesbeteiligung
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden einerseits durch Beiträge finanziert, andererseits durch eine Beteiligung des Bundes. Der Bund beteiligt sich u.a. an versicherungsfremden Leistungen (z. B. Kriegsfolgelasten) oder den Kindererziehungszeiten.

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