Lexikon Rentenversicherung
Bundesbeteiligung

Bundesbeteiligung

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden einerseits durch Beiträge finanziert, andererseits durch eine Beteiligung des Bundes. Der Bund beteiligt sich u.a. an versicherungsfremden Leistungen (z. B. Kriegsfolgelasten) oder den Kindererziehungszeiten.