Lexikon Rentenversicherung
Direktversicherung

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der fünf möglichen Durchführungswege der
betrieblichen Altersvorsorge.

 

Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer zugunsten seines Angestellten eine Rentenversicherung ab und zahlt die Beiträge ein. Die Leistungen erhält im Rentenalter der Arbeitnehmer, der zugleich unwiderruflicher Bezugsberechtigter ist.

Als betriebliche Direktversicherung kann zwischen klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen gewählt werden.