Lexikon Rentenversicherung
Ehepaare

Ehepaare

Ehepaare mit nur einem berufstätigen und rentenversicherungspflichtigen Partner können beide die staatliche Zulage zur Riester-Rente beantragen. Es ist möglich, zwei getrennte Verträge abzuschließen.

Sind beide Partner berufstätig und rentenversicherungspflichtig, erhält jeder Partner die Zulage und es werden zwei Sparverträge abgeschlossen.

Im Fall einer Scheidung wird die in der Ehe angesparte Zusatzrente auf beide Partner aufgeteilt.