Lexikon Rentenversicherung
Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung

Als Entgeltumwandlung wird eine ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Altersvorsorge bezeichnet. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei z.B. auf einen Teil seines Weihnachtsgeldes zugunsten der Altersvorsorge.

Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist steuerbegünstigt. Die Beiträge sind dauerhaft von der Sozialversicherungspflicht befreit.