Lexikon Rentenversicherung
Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung
Als Entgeltumwandlung wird eine ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Altersvorsorge bezeichnet. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei z.B. auf einen Teil seines Weihnachtsgeldes zugunsten der Altersvorsorge.
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist steuerbegünstigt. Die Beiträge sind dauerhaft von der Sozialversicherungspflicht befreit.

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