Lexikon Rentenversicherung
Ersatzzeiten
Ersatzzeiten
Ersatzzeiten sind Zeiträume, in denen der Versicherte aus bestimmten Gründen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten konnte, die jedoch als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.
Zu Ersatzzeiten gehören:
- Wehrdienst vor Gründung der Bundesrepublik
- Kriegsdienst
- Kriegsgefangenschaft
- Internierung
- Verschleppung
- Verfolgung
- Gewahrsam
- Vertreibung
- Flucht
- Freiheitsentzug in der ehemaligen DDR

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