Lexikon Rentenversicherung
Förderberechtigung Riesterrente

Förderberechtigung Riesterrente

Die staatliche Förderung zur Riesterrente kann jeder beanspruchen, der in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlt:

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe
  • Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker)
  • Beamte und Beamtinnen
  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
  • Beamte auf Widerruf
  • Ehepartner von Begünstigten, die nicht selbst zum Förderkreis gehören

 

Nicht förderberechtigt sind:

  •  Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  •  Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  •  Geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberanteil zur GRV nicht aufstocken
  •  Bezieher von Alters- oder Erwerbsminderungsrente
  •  Sozialhilfeempfänger