Lexikon Rentenversicherung
Förderberechtigung Riesterrente
Förderberechtigung Riesterrente
Die staatliche Förderung zur Riesterrente kann jeder beanspruchen, der in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlt:
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe
- Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker)
- Beamte und Beamtinnen
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
- Beamte auf Widerruf
- Ehepartner von Begünstigten, die nicht selbst zum Förderkreis gehören
Nicht förderberechtigt sind:
- Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberanteil zur GRV nicht aufstocken
- Bezieher von Alters- oder Erwerbsminderungsrente
- Sozialhilfeempfänger

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